Die Wohlverhaltensperiode schließt an das eigentliche Insolvenzverfahren an. Der Kontakt zwischen Schuldner und Insolvenzverwalter wird deutlich reduziert. Der Schuldner muss nur noch einen jährlichen Fragebogen ausfüllen.
Der Schuldner kann in dieser Phase Geld ansparen oder Zuwendungen in beliebiger Höhe erhalten. Der Schuldner schuldet nur einen monatlich pfändbaren Betrag. Während dieser Phase ist der Schuldner somit verpflichtet, dem Insolvenzverwalter den pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens abzuführen. Er muss weiterhin eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder wenn er beschäftigungslos ist, sich intensiv um eine Erwerbstätigkeit bemühen. Er ist verpflichtet, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen. Der Schuldner muss dem Insolvenzverwalter während dieser Phase jeden Wohnorts- und Arbeitsplatzwechsel mitteilen. Er muss Auskünfte über seine Einkünfte und seine Erbschaften geben.