Der Insolvenzplan stellt eine Alternative zum Insolvenzverfahren dar. Er soll allen Beteiligten eines Insolvenzverfahrens die Möglichkeit eröffnen, die Insolvenz nach ihren Vorstellungen abzuwickeln. Hierfür können sie von den Vorschriften der Insolvenzordnung abweichen. Nur der Insolvenzverwalter und der Schuldner sind berechtigt, einen Insolvenzplan zu erstellen und den anderen vorzulegen.
Ein Insolvenzplan enthält zwei Teile. Einen darstellenden Teil, der über bisherige Geschehen und die Grundlagen und Auswirkungen des Insolvenzplan berichtet und einen gestaltenden Teil, in dem festgelegt wird, wie die Rechtsstellung der Beteiligten durch den Plan geändert werden. Der Insolvenzplan muss durch die Gläubiger legitimiert werden.
Nachdem der Plan rechtskräftig bestätigt wird, treten deren Wirkungen für und gegen alle Beteiligten ein. Das Insolvenzverfahren wird vom Gericht aufgehoben. Der Schuldner erhält das Recht zurück, über die Insolvenzmasse zu verfügen.