Insolvenzmasse

Zur Insolvenzmasse gehört alles, was im Falle einer Zwangsvollstreckung pfändbar wäre, § 35 InsO. Es ist sowohl das Vermögen erfasst, welches der Schuldner zu Beginn des Verfahrens hat, als auch dasjenige, welches der Schuldner im Zeitraum des Verfahrens erlangt hat. Somit ist das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners erfasst.